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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und mehr – was Ihre Gemeinde jetzt wissen muss

Aktualisiert: 5. Juli


«Was bedeutet das neue Stromgesetz für unsere Gemeinde?»


Das neue Stromgesetz 2025 bringt tiefgehende Veränderungen mit sich und wirft dementsprechend Fragen auf. Damit Sie als Gemeinde gezielt und vorbereitet handeln können, stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen aus dem neuen Stromgesetz und der neuen Verordnungsänderung kompakt zur Verfügung:


Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Ab dem 1. Januar 2026 können Gemeinden Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gründen, um lokal produzierten Strom über das öffentliche Netz innerhalb der Gemeinde zu teilen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Solarpflicht

Neue Gebäude mit einer Fläche > 300 m² müssen eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade installieren. Die Kantone (z. B. Bern) können die Schwelle senken, was direkte Auswirkungen auf kommunale Baubewilligungen hat.

Räumliche Planung und Energienutzung

Die Kantone müssen in ihren Richtplänen Gebiete festlegen, die sich für Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke sowie Anlagen von nationalem Interesse eignen. Gemeinden sind durch kantonale Vorgaben betroffen und haben bei der Umsetzung auf lokaler Ebene eine wichtige Rolle, etwa bei Bauverfahren, Zonennutzung und Raumplanung.

Fördermöglichkeiten

Neu werden Minimalvergütungen auf Bundesebene eingeführt:

  • Kleine Solaranlagen (< 30 kW): Die Minimalvergütung beträgt 6 Rp./kWh

  • Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch:

    • Für die ersten 30 kW: 6 Rp./kWh

    • Für die Leistung ab 30 kW: 0 Rp./kWh

  • Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: Die Minimalvergütung liegt bei 6,2 Rp./kWh.


Zusätzlich zu den Förderungen für PV-Energie auf Bundesebene kann Ihre Gemeinde eigene Gemeinschaftslösungen unterstützen. Die zur Verfügung stehenden Instrumente sind einerseits die gleitenden Marktprämien, eine garantierte Mindestvergütung für den produzierten Strom, und andererseits einmalige Zahlungen nach der Installation.

Standardstrommix

Ab 2026 sind die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, mindestens 20 % des Stroms, den sie in der Grundversorgung anbieten, physisch in der Schweiz aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. 75 % des Stroms, den sie in der Grundversorgung anbieten, muss auf dem Papier (laut HKN) aus erneuerbaren Energien stammen.

Dies betrifft Ihre Gemeinde einerseits im Hinblick auf den Ausbau von Solaranlagen und andererseits, sofern sie am lokalen Verteilnetzbetreiber beteiligt ist.

Erhöhte Transparenz

Neu stellt eine zentrale Datenplattform aggregierte Einspeisungs- und Verbrauchsdaten pro Gemeinde und Kanton öffentlich zur Verfügung. Ihre Gemeinde kann diese Daten unter anderem für die Energieplanung, Statistiken und Klimastrategien nutzen.


«Was sind LEG’s und wie profitieren wir konkret?»


Mit dem revidierten Stromgesetz können sich Eigentümer von Solaranlagen mit Konsumenten und Speicherbetreibern aus derselben Gemeinde zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft zusammenschliessen. Über das öffentliche Stromnetz können sie sich untereinander zu einem reduzierten Tarif mit Solarstrom versorgen.


Beispiel Case

Ihre Gemeinde installiert Solaranlagen auf den Dächern des Schulhauses, des Werkhofs und des Verwaltungsgebäudes. Um den tagsüber erzeugten Solarstrom abends und nachts nutzen zu können, wird zusätzlich ein Quartierspeicher installiert. Durch das neue Stromgesetz hat Ihre Gemeinde nun die Möglichkeit, ein LEG zu bilden und den Strom an alle Einwohnerinnen und Einwohner zu verkaufen, die den lokal erzeugten Strom beziehen möchten. Der Preis für den Strom aus dem LEG kann flexibel zwischen dem Einspeisetarif und dem Marktpreis festgelegt werden, sodass beide Seiten profitieren: Die Verbraucher erhalten vergünstigten Strom und die Gemeinde höhere Einnahmen. Die Gemeinschaft kann zusätzlich mit bereits installierten Solaranlagen auf den Dächern der Einwohnerinnen und Einwohner sowie beispielsweise einem E-Auto-Ladepark erweitert werden.

Gesetzliche und technische Voraussetzungen:

  • Technisch-geografische Zugehörigkeit: Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde ansässig und auf der Nieder- und Mittelspannungsebene am Stromnetz desselben Netzbetreibers angeschlossen sein, sprich sich im selben Netzgebiet befinden.

  • Die jährliche Stromproduktion innerhalb der LEG muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucher entsprechen.

  • Es kann mehrere LEG pro Gemeinde geben. Ein Teilnehmer (Produzent oder Verbraucher) kann an maximal einer LEG teilnehmen.

  • Alle Teilnehmenden müssen über einen Smart Meter verfügen.

Organisatorische Voraussetzungen

  • Die LEG muss eine organisatorische Form (z. B. Genossenschaft oder Verein) annehmen und/oder durch einen Vertrag geregelt werden.

  • Abrechnungssystem: Es muss eine Lösung für die Verrechnung des gemeinsamen Eigenverbrauchs vorhanden sein.

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Die LEG muss beim lokalen Verteilnetzbetreiber angemeldet und technisch eingebunden werden.

  • Verantwortliche Stelle: Es muss eine Ansprechperson oder Organisation geben, die die LEG gegenüber dem Netzbetreiber vertritt.

Die Rolle des Verteilnetzbetreibers (VNB)

Der VNB spielt eine zentrale Rolle in der LEG: Er bewirtschaftet das Stromnetz und gewährt den Teilnehmern für ihren selbst produzierten und genutzten Strom einen reduzierten Netznutzungstarif. Wird der Strom auf derselben Netzebene verbraucht, wie er produziert wird, beträgt diese Reduktion 40 % auf den regulären Preis. Wechselt der Strom die Netzebene, sinkt die Reduktion auf 20 %.


VNB können aus eigener Initiative oder auf Verlangen der LEG die Netznutzung und den zusätzlich benötigten Strom als Sammelrechnung der Gemeinschaft in Rechnung stellen. Die Rechnung ist transparent nach dem individuellen Verbrauch aufgeschlüsselt. Trotz der gebündelten Abrechnung bleibt jeder Teilnehmer weiterhin selbst Schuldner gegenüber dem VNB und die Gemeinschaft haftet somit nicht im Namen der Endverbraucher.

Vorteile & Herausforderungen

Vorteile

Herausforderungen

Günstigeren Solarstrom für alle Beteiligten: Preis kann zwischen Marktpreis und Einspeisetarif festgelegt werden

Hoher administrativer Aufwand durch Planung, Verwaltung und Betrieb

Reduzierte Netznutzungskosten: 40 % auf der gleichen Netzebene, 20 %, wenn über mehrere Ebenen*

Durch die wachsende Zahl an Solaranlagen entsteht in vielen Gemeinden tagsüber ein zunehmender Solarstrom-Überschuss, der entweder gespeichert oder ins überlastete Netz eingespeist werden muss.

Unabhängiger vom zentralen Stromnetz durch lokale Stromproduktion

Hohe Anfangsinvestitionen für Solaranlage, evtl. Batteriespeicher und Technik

Förderung lokaler und nachhaltiger Energieproduktion

Koordination der Teilnehmenden

Alle Einwohner und Einwohnerinnen können vom Solarstrom profitieren

Wirtschaftlichkeit nicht garantiert (abhängig vom Eigenverbrauch)

*Kosten für Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen werden ohne Abschlag verrechnet


«Welche finanziellen Chancen und Risiken bringt die Umsetzung von LEG’s?»


Chancen

  • Verkauf von überschüssigem Solarstrom innerhalb der LEG führt zu tieferen Strompreisen für die Einwohner und Einwohnerinnen.

  • Einsparungen durch reduzierte Netznutzungstarife.

  • Stärkt das Umweltprofil der Gemeinde

  • Trägt zur präventiven Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ein (z. B. Standardstrommix)

  • Erhöhung der Versorgungssicherheit und damit schrittweise Loslösung der Abhängigkeit vom zentralen Stromnetz und dessen Strompreisschwankungen


Risiken

  • Hohe anfängliche Investitionen in die Solaranlage und den Stromspeicher

  • Hohe Opportunitätskosten der Solaranlage und des Stromspeichers

  • Kapital ist langfristig gebunden (durchschnittlich 10–15 Jahre)

  • Kostspieliger Administrationsaufwand für Verwaltung, Abrechnung und Betrieb des LEG’s

  • Tiefer Eigenverbrauch während Produktionszeiten der Solaranlage gefährdet die Wirtschaftlichkeit

 

«Gibt es eine Möglichkeit, die Vorteile von einem LEG zu bewahren und gleichzeitig die Herausforderungen zu minimieren?»


Ja, diese Möglichkeit gibt es durch Partnerschaften mit Experten. Grundsätzlich können Gemeinden eigenständig eine LEG umsetzen. Zu empfehlen ist jedoch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern, die bei der Konzeptualisierung und der Umsetzung unterstützen.


Konzeptualisierung

  • Potenzialanalyse (Solarproduktion, Netzkapazität, Teilnehmende)

  • Konzeptentwicklung (Organisation, Tarifstruktur, Kommunikation)

  • Rechtliche Absicherung (Verträge mit Teilnehmenden und Netzbetreibern)

  • Finanzierung (Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung)


Umsetzung

  • Koordination (Produzenten, Verbraucher, Verteilnetzbetreiber)

  • Technische Umsetzung (Installation Solaranlage, Batteriespeicher, Smart Meter, Messung)

  • Betrieb (Vermarktung, Abrechnung, Monitoring, Wartung)


Wir von der Inova Energy bieten eine Komplettlösung – von der Vision bis zum Betrieb des LEG’s. Kontaktieren Sie uns! Gerne stellen wir Ihnen diese vor.



Fazit – Die Zukunft ist lokal


Dank der neuen Regeln können Gemeinden nachhaltigen Strom einfacher gemeinsam erzeugen und nutzen. Eine Lösung, von der die Region, das Klima und das Portemonnaie profitieren.

Inova Energy AG
+41 79 532 23 32
info@inova-energy.ch

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